Mittwoch, 21. April 2010

Was man hat, das hat man. Oder auch nicht.


Quizfrage: Was macht man mit 75.000 Euro, die man gar nicht hätte bekommen dürfen?

a) Sowas gibt es nicht. (Doch, heute auf der Arbeit erlebt!)
b) Man bucht sie zurück.
c) Man behält sie.

Da wir Anstand besitzen (und weil Möglichkeit c) eh irgendwann auffliegen würde), wählen wir Möglichkeit b), die sich allerdings recht umständlich gestaltet, wenn man den eingegangenen Betrag bereits gesplittet und teilweise auf eine bis dato offene Forderung verbucht hat (aber eine Forderung zu haben, heißt ja leider nicht zwangsläufig, sie auch vereinnahmen zu dürfen).
Vereinfacht dargestellt, tun wir das Folgende: Wir schreiben erst einmal zu dem noch nicht verbuchten Restbetrag (Überzahlung) eine Annahmeanordnung, obwohl wir dazu nicht mal eine Forderung haben, nehmen diesen Restbetrag dann aus der vorübergehenden Verwahrung und haben jetzt für einen Moment: noch mehr Geld, das uns nicht zusteht! Nämlich das Geld aus der zu Unrecht vereinnahmten Forderung und das aus der fiktiven, gar nicht existenten Forderung. Da wir aber Anstand besitzen (und weil Möglichkeit c) eh irgendwann... s.o.), überweisen wir sodann alles an die Stelle zurück, bei der ein Automatismus dazu geführt hat, dass wir das Geld seinerzeit fälschlicherweise zugewiesen bekommen haben. Wir wählen nun bei der Rücküberweisung einen klaren Verwendungszweck mit diversen Kennzahlen und punktgenauen Begrifflichkeiten, um weitere Automatismen so gut als möglich auszuschließen. Wir fragen später nochmal nach, ob das Geld auch wirklich angekommen ist. Wir teilen Hinz und Kunz (die wir zuvor im Rahmen unserer Nachforschungen verrückt gemacht haben) mit, dass jetzt alles toll ist. Wir malen uns aus, was wir mit 75.000 Euro gemacht hätten, wenn sie durch eine glückliche und gänzlich unverdiente Fügung auf unserem Privatkonto gelandet wären. Dazu nur soviel: Wir hätten es mit Sicherheit nicht gebloggt.

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